Für den konkreten Flugbetrieb heißt das, dass wir an den im Luftfahrthandbuch VFR AD1-7 aufgeführten Flugplätzen den Restriktionen des § 1 Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung unterliegen. Starts und Landungen mit unseren Flugzeugen sind demnach an bestimmten Flugplätzen untersagt:
- montags bis freitags vor 7.00 Uhr, zwischen 13.00 und 15.00 Uhr Ortszeit und nach Sonnenuntergang,
- samstags, sonntags und an Feiertagen vor 9.00 Uhr und nach 13.00 Uhr Ortszeit.
Die in unserem Bereich davon betroffenen Flugplätze sind derzeit (AIP VFR-Stand 8. OCT. 2009 07.04.2022, NfL 2023-1-2850):
Damme, Harle, Kiel, Münster-Telgte, Osnabrück-Atterheide, St. Michaelisdonn, Uetersen, Wilhelmshaven.
Ganderkesee, Hildesheim, Itzehoe, Kyritz, Münster-Telgte, Uetersen, Wooge, Wilhelmshaven.