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  • Jedes flugberechtigte Mitglied ist berechtigt, unabhängig voneinander Buchungen auf D-EDAJ und D-EFEE vorzunehmen.
    Die Buchung der Flugzeuge erfolgt über das Online-Reservierungssystem (AID-Aircraft Info Desk), welches von der HFC-Internetseite aus erreichbar ist.
  • Die Buchungen sind zeitlich so genau wie möglich entsprechend dem Flugvorhaben vorzunehmen. Die anzugebenden Zeiten sind Ortszeiten.
  • Dle Buchungsdauer ist auf maximal 14 Tage begrenzt. Buchungen für mehr als zwei Tage (Langfristbuchung) müssen vom Vorstand genehmigt werden. Bei Buchungen für mehr als zwei Tage müssen mindestens zwei Flugstunden pro Tag abgenommen (d.h. bezahlt) werden. Bei Nichtteilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren sind 50% dieser Stunden vor Antritt des Fluges zu zahlen.
  • Zusätzlich zu einer Langfristbuchung (mehr als zwei Tage) kann eine Buchung für längstens einen Tag vorgenommen werden.
  • Bei eingetragener Buchung durch ein Mitglied kann über das gebuchte Flugzeug durch ein anderes Mitglied, unabhängig von dessen eigener Buchungsbeschränkung, für längstens einen Tag verfügt werden, wenn:
    • bei Buchungen für einen Tag oder weniger das Flugzeug über mehr als eine Stunde über den Buchungsbeginn hinaus an seinem Abstellplatz steht und die lnanspruchnahme durch den Buchenden nicht erkennbar ist.
      (Also Vorsicht: Wenn man nicht aufpasst, können beide Flugzeuge nach mehr als einer Stunde weggeschnappt worden sein - und das ganz "legal"!)
    • bei Buchungen für mehr als einen Tag das Flugzeug über mehr als drei Stunden an seinem Abstellplatz steht und die NichtInanspruchnahme durch den Buchenden telefonisch erfragt und bestätigt worden ist.
      Anmerkung: Mit diesen Regelungen soll sichergestellt werden, dass die HFC-Flugzeuge nicht unnötig lange ungenutzt am Boden bleiben.
  • Es ist selbstverständlich, dass die HFC-Flugzeuge bei Reparaturen, Wartungen oder sonstigen notwendigen Arbeiten jederzeit ohne Vorankündigung in die Werft genommen werden können.

Mitglieder fremder HFC
Mitglieder fremder HFCs, die sich als solche ausweisen, dürfen die Flugzeuge des HFC Bremen unter den folgenden Bedingungen fliegen:
  1. Für jedes einzelne Flugvorhaben wird die Genehmigung des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden eingeholt.
  2. Es wird ein Einweisungsflug im Umfang eines Standardisierungsfluges mit einem der HFC-Fluglehrer durchgeführt und auf dem Formular „jährlicher Standardisierungsflug“ bestätigt.
  3. Die Reservierung erfolgt nach den Grundsätzen des HFC Bremen, wobei sie längstens für einen Tag erfolgen darf.
  4. Es gelten die Flugstundenpreise/Gebühren des HFC Bremen.